Nutzen Sie die Zertifizierungssprechstunde und melden Sie sich telefonisch im DVO. Sie erreichen uns unter: +49 (0)201/857 627 04, dienstags und mittwochs von 12:00 bis 14:00 Uhr oder jederzeit per E-Mail an info@dv-osteologie.de.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des DVO unter www.dv-osteologie.org
Voraussetzung: Approbation als Arzt, Absolvieren des Basis-Kurses
Voraussetzung: Erfüllung der Voraussetzungen der Stufe 1, Facharzturkunde, klinische Erfahrung. Die Qualifikation muss alle fünf Jahre rezertifiziert werden.
Voraussetzung:
Erfüllung der Voraussetzungen der Stufen 1 und 2, Grundkurse II und III, Besuch von zwei Spezialkursen, weitere klinische Erfahrung. Qualifikation muss alle fünf Jahre rezertifiziert werden.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag für die Zertifizierung als „Osteologin DVO / Osteologe DVO“ (Stufe 3) kann auch ohne das vorherige Beantragen der Zertifikate B (Stufe 1) und A (Stufe 2) eingereicht werden. Es müssen aber die Voraussetzungen dieser beiden Stufen als erfüllt nachgewiesen werden. Die Reihenfolge der besuchten Kurse ist egal.